Onlinebeurkundungen

In folgenden Vorgängen können Beurkundungen auch rein online als Videobeurkundung erfolgen:

  • die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • einstimmige Beschlüsse bei Kapitalgesellschaften (Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen)
  • Übernahmeerklärungen bei Stammkapitalerhöhungen
  • sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister
  • sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister
  • sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister
  • sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
  • sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister

Außerhalb des Gesellschaftsrechts sind Onlinebeurkundungen derzeit leider noch nicht gesetzlich zugelassen.

Voraussetzung ist, dass der Sitz der Gesellschaft oder der Wohnsitz eines Gesellschafters oder der Wohnsitz eines Geschäftsführers in Hannover liegt.

Notare müssen auch bei der Anwendung von Online-Verfahren besonders strenge gesetzliche Vorgaben zu Verfahrenssicherheit, Datenschutz, Vertraulichkeit und Identifizierung der Beteiligten erfüllen. Onlinebeurkundungen dürfen daher ausschließlich über das von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellte Online-Verfahren erfolgen. Die Beteiligten brauchen folgende Ausweis- bzw. Passdokumente:

  • einen gültigen (deutschen) Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine EU-Bürgerkarte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) bzw. eine europäische eID und die zugehörige Ausweis-PIN (kostenfrei erhältlich beim Bürgeramt, wenn unbekannt oder vergessen; zuständiger Bürgerservice)
  • zusätzlich einen gültigen Reisepassfür das Auslesen des Lichtbildes, wenn der Personalausweis nicht nach dem 1. August 2021 ausgestellt wurde (es kommt auf das Ausstellungsdatum an, nicht auf das Gültigkeitsdatum)

Für die Teilnahme an einem notariellen Online-Verfahren ist Standard-Hardware ausreichend:

  • Computer oder iPad (Apple) mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher, aktueller Standard-Browser (Chrome, Edge, Firefox, Safari oder Opera)
  • zusätzlich ein Smartphone mit NFC-Technologie (darüber verfügen grundsätzlich alle aktuellen Geräte), sowie die kostenlose Notar-App aus dem Google Play oder dem Apple App Store

Details zum Ablauf des Online-Beurkundungsverfahrens finden Sie unter: online.notar.de