Volker Heinze berät Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere im Haftungs- und Vertragsrecht. Er berät Sie außerdem auf dem Gebiet des Miet- und des Wohnungseigentumsrechts.
Rechtsanwalt Volker Heinze berät Sie zudem in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Die individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Probleme des Arbeitslebens sind ebenso vielfältig wie zahlreich. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet erfordert das Arbeitsrecht eine Spezialisierung des Rechtsanwalts, um Mandanten sicher durch das Dickicht des Gesetzes zu manövrieren. Darum ist Rechtsanwalt Heinze bereits seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Neben der fachanwaltlichen Beratung vertritt Rechtsanwalt Heinze Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Hinzu kommt die Vertretung vor Schiedsstellen und der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle.
Führungskräfte, Personalvertretungen und Mitarbeiter des Human Resources Managements schult Rechtsanwalt Heinze in Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts.
Rechtsanwalt Heinze ist Lehrbeauftragter der Hochschule Weserbergland.