
Volker Heinze ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Schwerpunkt liegt vor allem auf der Begleitung unternehmerischer Restrukturierungen sowie der Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit sämtlichen Aspekten betrieblicher Mitbestimmung. Er vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Hinzu kommt die Vertretung im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle. Führungskräfte, Betriebsräte und Mitarbeiter des Human Resources Managements schult er in Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts.