Arbeitsrecht
HEINZE LANGE v. SENDEN berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, des öffentlichen Dienstrechts und des kirchlichen Arbeitsrechts.
Unsere Tätigkeit beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen gehört dabei ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie die Gestaltung von Dienstverträgen für Führungskräfte (z.B. Geschäftsführeranstellungs- und Vorstandsverträge). Wir beraten Sie bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen und führen im Streitfall entsprechende Vergleichsverhandlungen.
Wir vertreten gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen und allen übrigen denkbaren arbeitsgerichtlichen Verfahren in sämtlichen Instanzen. Bei Betriebsübergängen, Umwandlungen, Transaktionen und Restrukturierungen lösen wir kollektiv- und individualarbeitsrechtliche Probleme. Soweit erforderlich, verhandeln wir Interessenausgleich und Sozialplan für Sie.
Wir beraten gleichermaßen Arbeitgeber und Betriebsräte in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und führen Verhandlungen vor der Einigungsstelle. Auch im Tarifrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Personalverantwortlichen und Betriebsräten bieten wir maßgeschneiderte Schulungen an, um Ihre Inhouse-Kompetenz zu stärken.