Rechtsanwalt und Notar Dr. Frank-Holger Lange hat Rechtswissenschaft in Hannover und Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht am King’s College in London (Master of Laws, LL.M.) studiert. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar ist er als Prüfer Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts und des Prüfungsamts für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer; ferner ist er für die Deutsche Anwaltakademie/Notarakademie als Dozent im Gesellschaftsrecht tätig.

Der Fokus seiner anwaltlichen Beratung liegt auf der Zulieferindustrie (Branchenschwerpunkt Automotive).

Erfahrungen

Wichtige Referenzmandate der letzten Jahre:

  • Gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen eines Tier1-Lieferanten gegen einen Tier2-Lieferanten (Volumen: ca. 1,1 Mio. EUR)
  • Beratung und Vertretung eines Tier1-Lieferanten bei Abschluss einer Gewährleistungsvereinbarung mit einem OEM und einem Tier2-Lieferanten (Volumen: ca. 19,1 Mio. EUR)
  • Außergerichtliche Vertretung eines Tier1-Lieferanten bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen eines Tier2-Lieferanten wegen Nichtabrufs von Produkten (Volumen ca. 2 Mio. EUR)
  • Beratung bei der Neufassung der globalen Einkaufsbedingungen eines Lieferanten
  • Gerichtliche Vertretung eines Tier1-Lieferanten bei Feststellung des Umfangs einer Patentlizenz aus Entwicklungsvertrag mit Tier2-Lieferant (Volumen ca. 2 Mio. EUR)
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen eines Tier2-Lieferanten (Volumen ca. 270 Mio. EUR)
  • Beratung bei der Gestaltung eines Asset-Deals zwecks Veräußerung mehrerer Werke eines Tier1-Lieferanten
  • Gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen eines Tier1-Lieferanten gegen Tier2-Lieferant (Volumen: ca. 4,5 Mio. EUR)
  • Beratung zahlreicher Tier1- und Tier2-Lieferanten zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf bestehende Lieferbeziehungen, namentlich Preisanpassungsverlangen und Force-Majeure-Einwand
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen eines OEM und Regressierung gegenüber einem koreanischen Tier2-Lieferanten (Volumen ca. 250 Mio. EUR)
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten bei Abschluss einer Restrukturierungsvereinbarung mit OEM (Volumen ca. 9 Mio. EUR)
  • Gerichtliche Vertretung eines Tier1-Lieferanten bei Abwehr der Klage eines Tier2-Lieferanten in Vertragsrechtsstreit (Volumen: ca. 24,9 Mio. EUR)
  • Risikoanalyse zu Haftungsrisiken der Geschäftsleitung bei staatlicher Lotteriegesellschaft
  • Beratung einer Projektentwicklungsgesellschaft zu credit facility agreement (Volumen 20 Mio. EUR)
  • Beratung zahlreicher Tier1- und Tier2-Lieferanten zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf bestehende Lieferbeziehungen, namentlich Preisanpassungsverlangen und Force-Majeure-Einwand
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten zur Abwehr von Gewährleistungsansprüchen eines OEM (Volumen: 18,6 Mio EUR)
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten zu Force-Majeure-Einwand gegenüber OEM mit Blick auf Streik
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten bei Gestaltung eines Sideletters zwecks individueller Modifikation der Einkaufsbedingungen eines deutschen Kfz-Herstellers
  • Gutachten zu Organhaftungsansprüchen eines börsennotierten Biotechunternehmens wegen Untreuehandlungen eines Topmanagers (Volumen: ca. 3,7 Mio. EUR)
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten bei Abwehr von Gewährleistungsansprüchen eines deutschen Kfz-Herstellers wegen Störgeräuschen einer Komponente und bei Regressierung gegenüber Tier2-Lieferanten (Volumen ca. 15 Mio. EUR)
  • Due Diligence für den Bereich Kunden-/Lieferantenverträge im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme eines Tier1-Lieferanten
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten gegenüber deutschem Kfz-Hersteller bei Aushandlung eines Vertrages über Fahrzeugmontage in Auftragsfertigung (Gesamtvolumen über 1 Mrd. EUR)
  • Vertretung eines Tier2-Lieferanten gegenüber einem Hersteller von Kfz-Bremsen bei Streit über wirtschaftliche Folgen der Verfehlung von Entwicklungszielen (Volumen ca. 25 Mio EUR)
  • Beratung eines Tier1-Lieferanten bei der Abwehr eines Lieferstopps durch Tier2-Lieferanten zum Jahresende
  • Beratung eines ausländischen Investors bei Streit über dingliche Zuordnung von Treuhandguthaben (Volumen ca. 19 Mio. EUR)
  • Abwehr von Versuchen der zwangsweisen Durchsetzung einer Vertriebsbeziehung auf kartellrechtlicher Grundlage gegen staatliche Lotteriegesellschaft
  • Abwehr von Organhaftungsansprüchen gegen Vorstand einer AG, Geltendmachung von Deckungsansprüchen gegenüber D&O-Versicherung (Volumen ca. 3,3 Mio EUR)

Veröffentlichungen
  • „Lieferstopps – Risiken und Abwehrstrategien“, NJW 2025, 1159
  • „Negative Publizität des Handelsregisters und Missbrauch der Vertretungsmacht: Anm. zu BGH, Urt. v. 09.01.2024 – II ZR 220/22“, NotBZ 2024, 257
  • „Das notarielle Protokoll über die virtuelle Hauptversammlung der AG“, notar 2024, 22
  • „Umfang der Inhabilitätsversicherung: Anm. zu BGH v . 28.06.2022 – II ZB 8/22“, NotBZ 2023, 20
  • „Kommentierung der §§ 57-62 BeurkG und der §§ 38-46 BNotO“ in: Heinemann/Trautims (Hrsg.), Handkommentar Notarrecht, Nomos 2022
  • „Teilgewinnabführungsverträge mit einer GmbH: Anm. zu BGH v . 16.07.2019 – II ZR 426/17“, NotBZ 2020, 26-28
  • „Mängelgewährleistung beim Geschäftsanteilskauf: Anm. zu BGH v. 26.09.2018 – VIII ZR 187/17“, NotBZ 2019, 98-100
  • „Heilung fehlerhafter Übernahmeerklärungen mit Handelsregistereintragung: Anm. zu BGH v. 17.10.2017 – KZR 24/15“, NotBZ 2018, 186-188
  • „Das Stillhalteabkommen „vorbehaltlich der Inanspruchnahme des Bürgen“ – untauglicher Versuch eines Vertrages zu Lasten Dritter!“, BKR 2018, 133
  • „Bürgschaft und Verjährung“, BKR 2017, 447
  • „Das Kulturgutschutzgesetz – neue Chancen für die Gestaltungsberatung“, NJOZ 2017, 1498 (mit RAin Dr. v. Richthofen)
  • „Keine Einberufung von Gesellschafterversammlungen durch Scheinorgane: Anm. zu BGH, Urt. v. 25.10.2016 – II ZR 230/15 und Urt. v. 08.11.2016 – II ZR 304/15“, NotBZ 2017, 180
  • „Anwaltliche Begleitung in der notariellen Beurkundungsverhandlung“, NJW 2017, 137
  • „‘Verschollene‘ Beteiligte bei der GmbH – eine Herausforderung für die Beurkundungspraxis“, Notar 2017, 28
  • „Konkrete Bezeichnung des Gründungsaufwandes in der Satzung: Anm. zu OLG Celle, Beschl. v. 11.02.2016 – 9 w 10/16“, NotBZ 2016, 263
  • „Gesellschafterbeschlüsse mit unbekannten oder unerreichbaren Gesellschaftern in der GmbH“, NJW 2016, 1852
  • „Der Leiter der GmbH-Gesellschafterversammlung“, NJW 2015, 3190
  • „Laufzeit, Anpassung und Beendigung von Belieferungsverträgen am Beispiel der Kfz-Zulieferindustrie“, NJOZ 2013, 577
  • „Wenn die UG erwachsen werden soll – „Umwandlung“ in die GmbH“, NJW 2010, 3686
  • „Treuhandkonten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz“ in: NJW 2007, 2513
  • „Negative Tatsachen – ein Beweisproblem im Anwaltshaftungsrecht“ in: VersR 2007, 36
  • „Das Policenmodell und § 5a VVG: Schwebend unwirksamer Versicherungsvertrag oder ‘Rumpfvertrag’?“ in: VersR 2006, 313
  • „Vorstandsbezüge und der Auskunftsanspruch der Aktionäre“ in: INF 2003, 792 (mit RA Dr. Harald Stang)