Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts, gewerblichen Rechtsschutzes (unlauterer Wettbewerb, Markenrecht, Designrecht, Gebrauchsmuster, Urheberrecht) und des Glücksspielrechts (Bauplanungsrecht, Gewerberecht, Recht des Glücksspielstaatsvertrages und der Landesspielhallengesetze, Fragen der Spielverordnung).
Prof. Dr. Florian Heinze ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Vorsitzender des gemeinsamen Fachausschusses für gewerblichen Rechtsschutz der Rechtsanwaltskammern Celle, Oldenburg und Braunschweig. Er ist Honorarprofessor der Hochschule Weserbergland und Dozent wettbewerbsrechtlicher Seminare. Herr Prof. Dr. Heinze ist Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts, Justitiar des Automatenverband Niedersachsen e. V. (AVN) und des Nordwestdeutschen Automatenverband e. V. (NAV). Für die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover führt Herr Prof. Dr. Heinze die für Aufsteller von Geldspielgeräten notwendigen Unterrichtungsverfahren durch. Für verschiedene niedersächsische Industrie- und Handelskammern ist er als Prüfer in der Sachkundeprüfung für Spielhallenbetreiber gem. §§ 6, 7 NSpielhG tätig.
Veröffentlichungen
- Heinze, Jahresrückblick: Das Recht des gewerblichen Geldgewinnspiels im Jahr 2014, in: ZfWG 2015, 312 ff.
- Heinze/Safferling, Die Strafbarkeit des Betriebs sogenannter „EC-Cash-Terminals“ zur Auszahlung von Bargeld an Spielgäste nach dem ZAG, in: wistra 03/2015, 82 ff.
- Heinze, Nichtöffentliches zerstört kein Vertrauen – Anmerkung zum Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 17.06.2014,
in: ZfWG 2014, 284 ff. - Heinze, Ein weiterer Mosaikstein der Rechtsprechung zur Vergnügungsteuer – Anmerkung zu BVerfG Beschluss vom 12.02.2014, in: ZfWG 2014, 174 ff.
- Heinze, Alte Antworten auf neue Fragen und ein vorläufiger Schlusspunkt – Anmerkung zu EuGH Urteil vom 24.10.2013, in: ZfWG 2014, 7 ff.
- Heinze, Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (Diss., Peter Lang Verlag)